- Indi
- 28. Dezember 2019
- Allgemein
Zur jährlich wiederkehrenden Leistung der Archivbewirtschaftung empfiehlt sich der Abschluss eines Nachführungsvertrags. In einem schriftlichen Vertrag wird ein Kostenrahmen sowie eine grobe Definition der einzelnen Arbeiten vereinbart. Auf Wunsch können auch einzelne Abteilungen ausgeschlossen werden. Die Vereinbarung wird erstmals auf drei Jahre fest abgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.
Neben der Beaufsichtigung, Kontrolle und Ausführung von Arbeiten im Bereich der Schriftgutverwaltung können auch Kurse, Seminare oder Präsentationen, Sanierung von Altlasten oder Revisionen des Ordnungssystems geordert werden.
In besonderen Fällen und nach vorgängiger Besprechung kann die nächstjährige Etappe ersetzen teilweise oder vollumfänglich zusammen mit der diesjährigen gelegt werden um zum Beispiel ein Teilbereich vollständig abzuschliessen. Die Arbeiten werden im aktuellen Jahr ausgeführt, die Verrechnung erfolgt im nächsten Jahr.
Vorteile beim Abschluss eines Servicevertrages:
- 5 % Rabatt auf sämtliche Arbeitstarife (gilt auch bei Spezialofferten)
- 10 % Rabatt auf Material (gilt auch bei Spezialofferten)
- Kostenlose Erarbeitung eines Mehrjahresplans zum optimalen Vorgehen
- Jährliche Bewirtschaftung von Registratur und Archiv
- Automatisches Kostendach für Budgeteingaben
- etc.
Füllen Sie untenstehendes Formular aus und wir senden Ihnen gerne unverbindlich ein Nachführungsvertrag zu.